Kitabeirat

Kita-Beirat

Der Kita-Beirat ist ein Gremium, das sich aus Vertretern verschiedener Verantwortungsträger, die konsensorientiert zusammenwirken sollen, zusammensetzt. Hier kommen zu gleichen Anteilen Vertreter des Trägers, der Leitung, der pädagogischen Fachkräfte und der Eltern mindestens einmal jährlich zusammen, um über wichtige inhaltliche und strukturelle Belange der Arbeit in der Kindertagesstätte einen Austausch zu führen. Jede Gruppe entsendet mindestens zwei Vertreter*innen. Die beiden Elternvertreter*innen werden am Elternausschuss-Wahlabend aus der Mitte der neuen Elternausschuss-Mitglieder festgelegt.

 

Miteinbezogen wird auch die Perspektive der Kinder, die in der Einrichtung betreut werden. Eine hierfür aus dem Team der Kindertagesstätte gewählte Fachkraft für Kinderperspektiven (FaKiP), berät die Vertreter*innen im Gremium im Hinblick auf die Vorstellungen und Wünsche der Kinder. Sie erfasst diese im Vorfeld mit geeigneten, altersgemäßen Methoden zu Themen, die die Kinder in ihrem Kita-Alltag betreffen, um deren Meinung einzuholen. Hier kann es beispielsweise um Raumgestaltung gehen oder um das Verpflegungskonzept, aber auch um Projekte oder die Nutzungsmodalitäten für die Gruppen- oder Funktionsräume.

 

Im § 7 des KiTaG RLP ist beschrieben, dass der Kita-Beirat insbesondere zu folgenden Angelegenheiten beraten soll: 


1. dauerhafte Veränderungen der Inhalte und Formen der Erziehungsarbeit, 

       2. dauerhafte Änderungen der Angebotsstruktur der Tageseinrichtung, zum

            Beispiel der Grundsätze des Verpflegungsangebots, und

        3. nach § 21 Abs. 6 Satz 3 KiTaG vorzusehende Ausgleichsmaßnahmen.

 

Auf der Grundlage eines konsensorientierten Diskurses, beschließt der Kita-Beirat Empfehlungen für die Gestaltung der inhaltlichen und strukturellen Rahmenbedingungen und Ausformungen der pädagogischen Arbeit. Die Vertreter*innen der einzelnen Gruppen einigen sich für Abstimmungen auf ein gemeinsames Votum. Die Stimmgewichtungen sind für die Vertretungsgruppen unterschiedlich gefasst. Trägervertreter*innen verfügen über 50% Stimmanteil, die Elternvertreter*innen über 20%, päd. Fachkräfte und die Leitungen über jeweils 15% Stimmanteil. Alle Beteiligten sind gehalten, die Umsetzung der gemeinsam getroffenen Empfehlungen zu befördern.

 

Von den Sitzungen des Kita-Beirats wird ein Protokoll verfasst, das in geeigneter Form allen Eltern, Trägervertreter*innen und Beschäftigten zugänglich gemacht wird, z.B. durch Aushang. Die FaKiP sollte Sorge tragen für die Vermittlung der relevanten Sitzungsinhalte an die Kinder der Kindertagesstätte. 

 

In der Ausführungsverordnung zum Kita-Beirat können die Wahl- und Einberufungsmodalitäten für die Mitglieder, die für ein Jahr ins Amt gesetzt werden und jährlich im November zu bestimmen sind, eingesehen werden. 


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