Personalbesetzung

Personalbesetzung

Das Personal unserer Kita ist nach den Voraussetzungen in §12 KitaG i.V.m. und §6 LVO angestellt. Die fachlichen Voraussetzungen des Personals müssen der geltenden Fachkräftevereinbarung entsprechen. Die für die jeweilige Einrichtung vorgesehene personelle Besetzung ist grundsätzlich während des ganzen Jahres durch geeignete Erziehungskräfte sicherzustellen.
Darum: Bei personeller Unterbesetzung (zB. Krankheit der Mitarbeitenden), v.a. langfristiger Art, ist der Träger der Einrichtung verpflichtet zu handeln. Durch Vertretungs-bzw. Springerkräfte können Ausfälle bedingt aufgefangen werden. Ist die Aufsichtspflicht nicht gesichert, kann der Träger die Öffnungszeiten reduzieren, ein Aufnahmestopp bei Eingewöhnungskindern einsetzen, das pädagogische Angebot der Einrichtung einschränken, Gruppen zusammenlegen und Gruppen schließen.



Personalschlüssel

Unser Personalschlüssel orientiert sich an den Vorgaben des Landes. Jährlich werden die Bedarfe der Eltern bzgl. der Betreuungszeiten und –umfangs erfragt und dann ausgewertet. Das Land stellt dann jeder Kita ihren dementsprechenden Personalschlüssel zur Verfügung. Ein Personalkostenanteil übernimmt dabei die Stadt Hornbach.

Auch eine Leitungsfreistellungszeit sowie Zeit zur Praxisanleitung von Auszubildenden fließen in den Stellenschlüssel mit ein. Bestimmte „Zusatzzeiten“ können beim Jugendamt im Rahmen des Sozialraumbudgetsbeantragt werden, wenn sie zur Gleichstellung und der Demokratiebildung der Kinder eingesetzt werden können.

 



Diensteinsatzplanung bei Personalunterschreitung
Handlungsplan /ESSP



Einfluss des Sozialraumbudgets auf den Alltag der Kita

 

Das Sozialraumbudget ist eine „Zuweisung des Landes zur Deckung von personellen Bedarfen, die in Tageseinrichtungen aufgrund ihres Sozialraums oder anderer besonderer Bedarfe entstehen können“ (§25, Abs. 5 Satz 1 KiTaG). „Der Sozialraum“ umfasst konzeptionelle Ausrichtungen, die auf dem theoretischen Konzept von sozialen Räumen sowie einer lebensweltorientierten Sozialen Arbeit beruhen. Es handelt sich um ein Bündel nicht klar umrissener Fachkonzepte, die den Zusammenhang von sozialen Bedingungen, der räumlichen Umwelt und die sich hieraus ergebenden unterschiedlichen Lebenswelten (Lebenssituationen, Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten) aufgreifen und in Bezug zu sozialen Prozessen setzen. Ein Sozialraum ist ein Quartier unterhalb der Stadt- bzw. Kreisebene, dass über die Herstellung sozialer Bezüge und Milieus identitätsstiftend wirkt und Fokus für soziales oder politisches Handeln ist. Danach hat der Begriff „Sozialraum“ sowohl eine territoriale (geografische) als auch eine soziale Dimension (KiTaGAVO, S. 17).

 

Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) übernimmt die Aufgaben, den Sozialraum nachvollziehbar zu beschreiben und eine Konzeption für den Mitteleinsatz des Sozialraumbudgets zu erarbeiten. Er muss zukünftig eine Bedarfsplanung erstellen, aus der hervorgeht, wo in seinem Zuständigkeitsbereich welche Herausforderungen bestehen und was benötigt wird, um die Kinder dort entsprechend zu fördern. Die Konzeption legt dabei konkrete Kriterien fest, nach der die Landeszuwendungen verteilt werden. Die daraus resultierenden „personellen Verstärkungen müssen den Tageseinrichtungen zugeordnet werden, in denen sie wirksam werden“ (§25, Abs. 5 Satz 2 KiTaG). 

 

Seit 2023 steht uns unterstützend die Sozialarbeiterin Melanie Lauer zur Seite. So stellt sie sich vor:

Liebe Eltern, 

mein Name ist Melanie Lauer und ich arbeite seit dem 01.09.2022 im Team der KiTa-Sozialarbeiter:innen der Kreisverwaltung Südwestpfalz. Ich bin als Verstärkung für den Einzugsbereich der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und somit auch für die prot. KiTa in Hornbach tätig. In Fiolgenden finden Sie einige Informationen meine Arbeit und die Funktion der KiTa-Sozialarbeit: 

KiTa – Sozialarbeit … 

… ergänzt die Erziehungs- und Bildungsarbeit der pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen 

… fungiert als zentrales Bindeglied zwischen dem Lebensraum der Kinder, deren Familie sowie der KiTa und dem Sozialraum 

… ist ein Beratungs- und Unterstützungsangebot, z. B. bei Themen rund um die Erziehung oder bei persönlichen/familiären Belastungen 

… leistet unbürokratische und schnelle Hilfe, z. B. bei der Vermittlung von weiterführenden Hilfsangeboten 

… kann Sie beim Ausfüllen von Anträgen unterstützen oder bei Behördengängen begleiten

… arbeitet vertraulich in neutraler Funktion

 

Für Ihre Anliegen bin ich jederzeit telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Kontaktieren Sie mich gerne, um Fragen zu stellen oder einen Gesprächstermin zu vereinbaren Tel.: 06331/809 616, Handy: 0151 23256646, E-Mail: m.lauer@lksuedwestpfalz.de

 

Ich freue mich, Sie kennenzulernen! 


Freundliche Grüße Melanie Lauer



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